Schiedsamt
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten ist in jeder Gemeinde ein Schiedsamt eingerichtet. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt, soweit nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind. In diese Zuständigkeit des Schiedsamtes fallen z.B. Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und die Wahrung nachbarrechtlicher Belange.
Weiterhin ist das Schiedsamt Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung und zuständig für die dort genannten Vergehen (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Briefgeheimnis, Körperverletzung und Sachbeschädigung).
Schiedspersonen in der Gemeinde Südheide sind:
Ansprechpartner/in
Herr Rainer Vogeler | |
Allgemeiner Stellvertreter des BürgermeistersRathaus Unterlüß, Zimmer 020 // 1. OG Urwaldschneise 1 29345 Südheide Telefon: 05052 65-30 Telefax: 05052 65-930 E-Mail: rainer.vogeler@gemeinde-suedheide.de Aufgaben: | ![]() |