Planfeststellungsverfahren Bahnhof Unterlüß
B E K A N N T M A C H U N G
Planfeststellungsverfahren gem. § 18 AEG i. V. m. § 73 VwVfG für das Vorhaben: Bf. Unterlüß: Herstellung der Barrierefreiheit für zwei Mittelbahnsteige, Bahn-km 73,172 bis 73,487 der Strecke 1720 Lehrte-Cuxhaven, in der Gemeinde Südheide im Landkreis Celle
I.
Die DB Station & Service AG, Ernst-August-Platz 1 in 30159 Hannover hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Eisenbahn- Bundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, 30159 Hannover beantragt. Anhörungsbehörde ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 UVPG. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens hat das Eisenbahn- Bundesamt eine Vorprüfung des Einzelfalles (Einzelfalluntersuchung) durchgeführt, um zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dies wurde verneint.
Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar. Ihre Begründung nach § 5 Absatz 2 UVPG kann unter https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Planfeststellung/planfeststellung_node.html (im Bereich „Screening“) eingesehen werden.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Südheide (Gemarkung Unterlüß) beansprucht.
Die Baumaßnahme umfasst den barrierefreien Umbau des Bahnhofs Unterlüß im Bereich der Mittelbahnsteige aus dem vorhandenen Personentunnel heraus. Der südliche Bahnsteig wird mit einer eingehausten Treppenanlage auf beiden Bahnsteigen zurückgebaut und am nördlichen Bahnsteigende ergänzt werden. Eine Fußgängerrampe wird im Bereich des Rückbaus zwischen Bahnsteigende und Personentunnel neu errichtet. Zudem wird auf dem Bahnhofsvorplatz die Rampenanlage (bestehend aus Trog- und Rahmenbauwerk), die als Zugang zu dem Personentunnel dient, barrierefrei gestaltet. Dies umfasst den Einbau einer Aufzugsanlage an der ortszugewandten, westlichen Seite der Rampe sowie eine Anpassung der Rampensohle hinter der Aufzugsanlage von derzeit 8 % auf geforderte 6 % Steigung.
Die vorliegenden Planunterlagen enthalten: Erläuterungsbericht, Übersichtskarte, Übersichtsplan, Lageplan, Bauwerksverzeichnis, Grunderwerbsplan, Grunderwerbsverzeichnis, Bauwerkspläne, Querprofil, Baustelleneinrichtungsplan, Schematischer Übersichtsplan, Signallageplan, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Bestands- und Konfliktplan, Maßnahmenplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Schall- und erschütterungstechnische Untersuchung, Entwässerungsplanung, Geotechnischer Bericht, Brandschutzkonzept, Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept.
II.
(1) Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom
10.12.2019 bis zum 20.01.2020 (einschließlich)
bei der Gemeinde Südheide
- im Rathaus Hermannsburg, Zimmer Nr. 0.04, Am Markt 3,29320 Südheide
- im Rathaus Unterlüß, Zimmer 19, Urwaldschneise 1, 29345 Südheide
während der Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag | 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
Dienstag | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
und nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel. 05052/6555 auch außerhalb der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsicht aus.
Darüber hinaus können die Planfeststellungsunterlagen im oben genannten Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.
Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Absatz 1 Satz 4 VwVfG).
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Absatz 4 Satz 1 VwVfG Einwendungen gegen den Plan geltend machen. Gemäß § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG können zudem Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Die Einwendung/ Stellungnahme muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Die Einwendungen und Stellungnahmen sind bis einschließlich zum 03.02.2020 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Südheide oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover zu erheben.
Vor dem 10.12.2019 eingehende Einwendungen und Stellungnahmen werden als unzulässig zurückgewiesen.
Einwendungen und Stellungnahmen sind nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist ausgeschlossen (§ 73 Absatz 4 VwVfG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten beziehungsweise gleich lautenden Einwendungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Einwendungen gemäß § 17 Absatz 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen verzichten (§ 18a Nummer 1 AEG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, beziehungsweise bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Absatz 6 Satz 4 VwVfG).
In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.
(3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Einwendungen und Stellungnahmen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens das Eisenbahn- Bundesamt (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwenderinnen/ Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Absatz 5 Satz 1 VwVfG).
III.
Sobald der Plan ausgelegt oder andere Gelegenheit gegeben ist, den Plan einzusehen, dürfen auf den vom Plan betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden (Veränderungssperre, § 19 AEG). Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei der Anordnung von Vorkehrungen und Anlagen nach § 74 Absatz 2 Satz 2 VwVfG und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt.
Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabensträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Absatz 3 AEG).
Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der Gemeinde www.gemeinde-suedheide.de/planfeststellungsverfahren eingesehen werden.
Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird auf das bei Auslegung den Planunterlagen vorangestellte Merkblatt zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren verwiesen. Diesem Merkblatt sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DS-GVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.
Gemeinde Südheide, den 27.11.2019
Der Bürgermeister
gez. Axel Flader L.S.
Ansprechpartner/in
Frau Uschi Braun | |
Rathaus Hermannsburg, Zimmer 0.04 // EG Am Markt 3 29320 Südheide Telefon: 05052 65-55 Telefax: 05052 65-955 E-Mail: uschi.braun@gemeinde-suedheide.de Aufgaben: | ![]() |