2. Änderung Bebauungsplan Unterlüß Nr. 4 „Grünflächen Müdener Straße“
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch zum Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch und § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Südheide hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Unterlüß Nr. 4 „Grünflächen Müdener Straße“ beschlossen. Das Plangebiet der 2. Änderung befindet sich am Kreuzungsbereich Müdener Straße / Magdeburger Straße und umfasst das Grundstück, Flurstück 1/258 der Flur 1 der Gemarkung Unterlüß. Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist auf folgender Übersichtskarte dargestellt:
Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung, anstelle der bislang festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Post.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch bekanntgemacht.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.04.2019 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Unterlüß Nr. 4 „Grünflächen Müdener Straße“ zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Unterlüß Nr. 4 „Grünflächen Müdener Straße“ sowie die Begründung zum Bebauungsplan werden in der Zeit
vom 17.08.2020 bis einschließlich 18.09.2020
auf der Homepage der Gemeinde Südheide unter folgendem Link https://www.gemeinde-suedheide.de/rathaus/aktuelles/bauleitplanung-und-fachplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren/ für jedermanns Einsicht bereitgestellt.
Parallel zur Bereitstellung der Unterlagen im Internet, auf der Homepage der Gemeinde Südheide, liegen diese Unterlagen
vom 17.08.2020 bis einschließlich 18.09.2020
in der Gemeindeverwaltung Südheide, Rathaus Hermannsburg, Raum 0.05, Am Markt 3, 29320 Südheide während der Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung, zur Einsichtnahme auch außerhalb dieser genannten Zeiten, ist ebenfalls möglich (Tel.: 05052/6559).
Hinweis: Gemeindliche Regelungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus, die bei der Einsichtnahme zu beachten sind:
Für die Dauer der coronabedingten Einschränkungen gilt für die Besucher/innen der Rathäuser der Gemeinde ab dem 04. Mai 2020 in analoger Anwendung der Regelungen der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020 (Nds. GVBl. S. 74) in der jeweils geltenden Fassung die Verpflichtung zum Tragen einer eigenen geeigneten textilen Mund-Nasen-Bedeckung.
Der allgemeine Publikumsverkehr wird bis auf weiteres dahingehend eingeschränkt, dass je Rathaus zeitgleich zunächst grundsätzlich nicht mehr als 3 Besucher/innen eingelassen werden. Wenn die zugelassene Besucherzahl erreicht ist, erhält die nächste Besucherin bzw. der nächste Besucher erst beim Verlassen einer bzw. eines der aktuell im Rathaus anwesenden Besucherin bzw. Besuchers Zutritt zum Rathaus.
Personen, die auf ihren Einlass warten, sind gehalten, die vom Land Niedersachsen vorgegebenen Abstandsregelungen zu beachten.
Der Zugang zum Rathaus Hermannsburg wird über das Büro 0.11 geregelt und koordiniert. Besucher/innen werden auf Nachfrage durch das „Schiebefenster“ im Windfang durch eine/n Bedienstete/n des Rathauses eingelassen und an die/den zuständige/n Mitarbeiter/in weiterverwiesen.
Während der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist (17.08.2020 bis einschließlich 18.09.2020) können Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Unterlüß Nr. 4 „Grünflächen Müdener Straße“ bei der Gemeinde Südheide, OT Hermannsburg, Am Markt 3, 29320 Südheide abgegeben werden.Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Unterlüß Nr. 4 „Grünflächen Müdener Straße“, als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch, im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt wird. Demgemäß wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes ohne die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt. Des Weiteren wird von dem Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch, welche Arten von umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Südheide, den 04.08.2020
gez. i. V. Vogeler L.S. Bürgermeister
Ansprechpartner/in
Frau Uschi Braun | |
Rathaus Hermannsburg, Zimmer 0.04 // EG Am Markt 3 29320 Südheide Telefon: 05052 65-55 Telefax: 05052 65-955 E-Mail: uschi.braun@gemeinde-suedheide.de Aufgaben: | ![]() |