Wer Hunde gewerbsmäßig züchten oder halten möchten, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Gewerbsmäßige Hundehaltung Erlaubnis
Externe Ansprechpartner/in
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz ![]() Alte Grenze 7 29221 Celle Telefon: 05141 916-5901 Telefax: 05141 916-5999 E-Mail: ea@lkcelle.deHomepage: www.lkcelle.deÖffnungszeiten: Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss
- auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
- die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende
- Ernährung,
- Pflege und
- Unterbringung
der Tiere ermöglichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOOV) an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitungsdauer: 4 Monate
§ 11 Abs. 5 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Stelle nach den Anforderungen zu erkunden.